Unser Sportpark
Sportplatzausbau
An der Straße der Völkerfreundschaft haben die Bauarbeiten für die neue Sportanlage der SG Eintracht Peitz begonnen. Nachdem der Fördermittelbescheid zugegangen war und die Eigenmittel durch den Verein bereitgestellt wurden, kann das Projekt jetzt realisiert werden.
Es wird ein neuer Fußballplatz angelegt und ein vorhandenes Gebäude zum Sportlerheim umgebaut. An der Co-Finanzierung haben sich die Stadt Peitz, die Teichlandstiftung, Vattenfall und die Sparkasse Spree-Neiße beteiligt. Das gesamte Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms "Goldener Plan Brandenburg" realisiert. Bis zum heutigen Tag wurde das Gelände von Bäumen und Büschen befreit, der Platz angelegt, das Sportlerheim an Strom und Wasser angeschlossen und die Sprinkleranlage installiert.
Stadionordnung
Peitz, 05.11.2013
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Aufgrund eines Nutzungsvertrages wahr:
Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Sportstätten und Anlagen der Sportanlage in 03185 Peitz, Straße der Völkerfreundschaft 2. Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Grundsätze
Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Stadionordnung als verbindlich an.
die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage.
Verhalten auf der Platzanlage
Innerhalb der Platzanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Den Anordnungen aller bevollmächtigten Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
Verbote
Innerhalb der Platzanlage/des Stadions ist das Mitführen von nachstehenden Gegenständen, Substanzen etc. verboten:
rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial,
Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik.
Des Weiteren wird untersagt:
das Spielfeld zu betreten,
in Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu rauchen,
ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,
das verunreinigen der Anlage,
Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfläche, Absperrungen, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen,
bauliche Einrichtungen/Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
das Befahren der Anlage mit KFZ, Krädern und Fahrrädern.
Haftung
Das Betreten und Benutzen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird nicht gehaftet.
Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden.
Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
Zuwiderhandlungen
Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche.
Bei Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden.
Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadionverbot verhangen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Die Rechte des Hausrechtes bleiben unberührt.
SG Eintracht Peitz e.V. 1924
gez. der Vorstand